Mi | Do | Fr | Sa | So | Mo |
---|---|---|---|---|---|
+9° | +9° | +9° | +11° | +10° | +9° |
+2° | +5° | +6° | +8° | +3° | 0° |
§ 1 Der Verein führt den Namen:" Sportverein Rot – Weiss Muldenstein e.V.“ Der SV hat seinen Sitz in Muldenstein und ist in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Stendal eingetragen. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. |
§ 2 Ziele und Aufgaben des Vereins Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Der Verein ist offen für alle sportinteressierten Bürgerinnen und Bürger, unabhängig, von ihrer Staatsangehörigkeit, Religion, Weltanschauung, Parteizugehörigkeit und gesellschaftlicher Stellung. Er verfolgt ausschließlich und unmittelbar – gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Ziel des Vereins ist: 1. Die Pflege und Förderung des Sportes. 2. Er entwickelt den Breitensport in bekannten und neuen Formen zur allgemeinen, vielseitigen und spezifischen sportlichen Betätigungen und unterstützt die selbstständigen, individuellen sportlichen Aktivitäten der Bürger. 3. Er arbeitet eng mit Freunden und Sponsoren zusammen. 4. Er gibt den gewählten Volksvertretungen und ihren Organen, Anregungen und Vorschläge zur Berücksichtigung des Sportes in der Gesetzgebung und Haushaltsplanung. |
§ 3 Mitgliedschaft 1. Erwerb der Mitgliedschaft Die Mitgliedschaft zum Verein kann jede Person beiderlei Geschlechts auf schriftlichen Antrag an den Vereinsvorstand erwerben, sofern sie sich zu dieser Satzung durch Unterschrift bekennt. Für Jugendliche unter 14 Jahren ist die Zustimmungserklärung des gesetzlichen Vertreters erforderlich. 2. Die Mitgliedschaft wird durch Beschluss des Vorstandes erworben. Der Beschluss ist nur rechtswirksam, wenn das aufzunehmende Mitglied die festgesetzte Aufnahmegebühr und den Mitgliedsbeitrag für mindestens ein halbes Jahr entrichtet hat. Härtefälle werden vom Vorstand (auf Antrag) einzeln bearbeitet. Bei Ablehnung der Aufnahme ist die Beschwerde beim Rechtsausschuss möglich. Er entscheidet endgültig. |