Willkommen in Muldenstein

Vereinsatzung

    § 4       Ehrenmitglieder und fördernde Mitglieder des Vereins sind:

    Personen, die sich besonders um die Förderung des Sportes innerhalb des Vereins
    verdient gemacht haben. Sie müssen durch Beschluss des Vorstandes, zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.
    Ehrenmitglieder sind von der Beitragsleistung befreit.
    Bürger und Gruppen können nach Vereinbarung fördernde Mitglieder des Vereins werden, wenn sie durch erhöhte Zuwendungen die Tätigkeit des Vereins ideell, finanziell und materiell unterstützen.
    § 5     Rechte der Mitglieder

    Jedes Mitglied hat das Recht:
    ● sich in der von ihm gewünschten Sportart oder allgemeinen Sportgruppe im Übungs-
    und Trainingsbetrieb zu betätigen, am organisierten Wettkampsport teilzunehmen und dadurch seine körperlichen, geistigen und moralischen Fähigkeiten frei zu entwickeln;
    ● bei sportlicher Eignung gefördert zu werden;
    ● an allen vom DSB, LSB bzw. den Sportverbänden organisierten Meisterschaften, Wettkämpfen und Sportveranstaltungen teilzunehmen;
    ● bei entsprechenden sportlichen Leistungen für Wettkämpfe und Meisterschaften
    nominiert zu werden; Wettkämpfen und Sportveranstaltungen teilzunehmen;
    ● die dem Verein zu Verfügung stehenden Sportanlagen, -einrichtungen und -geräte kostenlos zu nutzen
    ● den Versicherungsschutz bei Sportunfällen in Anspruch zu nehmen;
    ● Lehrgänge und Bildungseinrichtungen des DSB, LSB, KSB und der Sportverbände
    Zur Aus- und Weiterbildung bzw. sportlichen Vervollkommnung zu nutzen;
    ● mit Vollendung des 14. Lebensjahres an der Wahl der Organe des Vereins
    teilzunehmen und sich mit Vollendung des 16. Lebensjahres um eine Kandidatur in Wahlfunktionen des Vereins zu bewerben;
    ● an alle Leitungen, Vorstände, Revisions- und andere Kommissionen direkt
    Vorschläge und Fragen zu richten, auf Antworten und Klärungen zu bestehen und Kritik ohne Ansehen der Person zu üben;
    ● auf Inanspruchnahme von Rechtshilfe durch den Rechtsausschuss des Vereins;
    ● teilzunehmen, wenn in den Leitungen und Organen des Vereins Beschlüsse über seine Person, seine Tätigkeit oder sein Verhalten gefasst werden;
    ● den Verein zu wechseln und sich in mehreren Sportarten zu betätigen.