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§ 6 Pflichten der Mitglieder Jedes Mitglied hat die Pflicht: ● für Ethik und Moral des Sports zu wirken; ● für die Wahrung der demokratischen Prinzipien des Organisationslebens einzutreten; ● sich sportlich fair, kameradschaftlich, hilfsbereit und ehrlich bei Wettkämpfen und Sportveranstaltungen zu verhalten; ● die Mitgliedsbeiträge regelmäßig zu zahlen; ● die bereitgestellten Sportanlagen, -einrichtungen und -geräte pfleglich zu behandeln. |
§ 7 Die Mitgliedschaft erlischt: ● durch schriftliche Austrittserklärung, Streichung, Ausschluss oder Ableben. Eine Streichung erfolgt durch den Vorstand des Vereins, wenn das Mitglied durch eigenes Verschulden mehr als 3 Monate keinen Beitrag entrichtet hat. Der Ausschluss kann erfolgen: ● wegen erheblicher, schuldhafter satzungsgemäßer Pflichten ●wegen eines schweren schuldhaften Verstoßens gegen die Interessen des Vereins ●wegen groben schuldhaften unsportlichen Verhaltens. Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand. Vor der Entscheidung hat er dem Mitglied die Möglichkeit zu geben, sich mündlich oder schriftlich zu äußern, hierzu ist das Mitglied unter Einhaltung einer Frist von 10 Tagen schriftlich aufzufordern. Die Entscheidung über den Ausschluss ist schriftlich zu begründen und dem Mitglied durch einen Brief zuzustellen. Gegen die Entscheidung ist die Berufung beim Rechtsausschuss des Vereins zulässig, sie muss binnen drei Wochen nach Absendung der Entscheidung erfolgen. An Sanktionen können getroffen werden: 1. Erteilung eines Verweises oder Sperre vom Sport- und Wettkampfbetrieb durch den Abteilungsleiter oder durch den Vorstand 2. Erteilung von Auflagen durch den Vorstand, die schriftlich mitzuteilen sind |
§ 8 Struktur des Vereins 1. Der Verein gliedert sich in folgende Abteilungen der Sportverbände und allgemeine Sportgruppen Abteilung Fußball Abteilung Kegeln Abteilung Handball Abteilung Dart Abteilung Volleyball allgemeine Sportgruppen ( Gymnastik, Kraftsport, Radwandern und Hundesport) Der Verein gewährleistet die Wahrung der Rechte seiner Mitglieder. und konzentriert sich in seiner Arbeit auf die Interessen der Bürger der Gemeinde Muldestausee (OT Muldenstein). Das bezieht sich besonders auf: ● einen vielseitigen Übungs- und Wettkampfbetrieb der Abteilungen und allgemeinen Sportgruppen und die Unterstützung der Wettkämpfe. ● das Bereitstellen von Sportanlagen, Trainingsstätten und - geräten. ● die Aus- und Weiterbildung des Vorstandes, der Abteilungsleiter, Kampf- und Schiedsrichter, Trainer und Übungsleiter. ● realisiert in einzelnen Abteilungen spezifische Aufgaben zur Förderung von Talenten ( Fußball; Kegeln; Handball; Volleyball, Dart; Hundesport) ● die Werbung für eine sportliche Betätigung in unserem Verein, |