Willkommen in Muldenstein

Vereinsatzung

     $ 12    Finanzierungsgrundsätze

    1. Der Verein erhebt Monatsbeiträge, die von der Mitgliedervollversammlung beschlossen werden und in der Finanzordnung geregelt sind.
    Für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre, deren beide Eltern Mitglieder unseres Vereins sind, werden keine Mitgliedsbeiträge erhoben. Zwei oder mehrere Geschwisterkinder sind beitragsfrei, wenn ihr allein erziehender Elternteil Mitglied unseres Vereins ist.

    2. Beiträge sind direkt beim Abteilungskassierer zu entrichten. Es besteht auch die Möglichkeit der Überweisung, halbjährlich ( Januar& Juli) oder jährlich (Januar) vorzunehmen.
    3. Der Verein finanziert sich durch:
    ● die Beiträge seiner Mitglieder, Einnahmen aus Spenden, Sammlungen, Stiftungen, Publikationen u. a. sowie durch die finanziellen Beiträge fördernder Mitglieder, die in vollem Umfange dem Verein zur Verfügung stehen,
    ● Einnahmen aus Sportveranstaltungen und Dienstleistungen,
    ● Werbung,
    ● Startgelder bei Sportveranstaltungen,
    4. Der Vorstand erarbeitet zu jeder Mitgliederversammlung einen Geschäftsbericht und legt den Finanzierungsplan für das kommende Geschäftsjahr vor. Die Mitgliederversammlung bestätigt den Finanzierungsplan.
    5. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
    Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

    Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen, begünstigt werden.
    § 13    Kassenprüfer

    Die Mitgliedsversammlung wählt für die Dauer von zwei Jahren die Kassenprüfer.
    Diese dürfen nicht Mitglied des Vorstandes oder eines von ihm eingesetzten Ausschusses sein. Wiederwahl ist zulässig. Die Kassenprüfer haben die Kasse des Vereins, einschließlich der Bücher und Belege mindestens einmal im Geschäftsjahr zu prüfen und dem Vorstand schriftlich Bericht zu erstatten.
    Die Kassenprüfer erstatten der Mitgliederversammlung einen Prüfungsbericht und beantragen bei ordnungsgemäßer Führung der Kassengeschäfte, die Entlastung des Schatzmeisters und der übrigen Vorstandsmitglieder. Die Kassenprüfer sind berechtigt durch ihren Vorsitzenden bzw. Stellvertreter an allen
    Sitzungen der Vorstände und Leitungen mit beratender Stimme teil zu nehmen. Nach der Durchführung ihrer Prüfungen bei Verstößen Auflagen zu erteilen und die Behebung ihrer Mängel zu kontrollieren.
    Bei Nichteinhaltung gegebener Auflagen, die Sachverhalte vor dem Vorstand und der
    Mitgliederversammlung darzulegen und Veränderungen zu fordern.

    § 14    Der Rechtsausschuss

    Der Rechtsausschuss ist ein von dem Vorstand des Vereins berufenes Organ. Er hat die Aufgabe:
    ● Streitfälle zwischen Mitgliedern, die durch die jeweiligen Beteiligten nicht beigelegt werden können, auf der Grundlage der Satzung zu klären.
    Dem Vorstand und der Mitgliederversammlung eine Empfehlung zu geben.