Willkommen in Muldenstein

Vereinsatzung

    § 15 Auszeichnungen und Verdienste im Sport und Verein

    Zur Würdigung hervorragender Leistungen werden Auszeichnungsmöglichkeiten genutzt, wie:
    ● Vereinsnadel des SV
    ● Verleihung der Ehrenmitgliedschaft oder Ehrenpräsident als höchste Ehrung des Vereins
    ●Über alle Ehrungen ist ein Ehrungsverzeichnis zu führen. (Ehrennadeln des DSB,LSB und der Fachverbände)
    § 16 Satzungsänderungen

    Satzungsänderungen können nur durch die Mitgliederversammlung beschlossen werden.
    Zur Gültigkeit eines Änderungsbeschlusses ist die Zweidrittelmehrheit der erschienenen
    Mitglieder erforderlich.
    § 17 Auflösung des Vereins

    Zur Auflösung des Vereins ist eine Mehrheit von 75 % aller Mitglieder erforderlich. Der Beschluss über die Auflösung ist dem zuständigen Amtsgericht schriftlich zu übersenden. Der Vorstand bleibt in vollem Umfang handlungsfähig und verantwortlich.
    Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke, fällt das Vermögen des Vereins an die Gemeinde Muldestausee, die es unmittelbar und ausschließlich für sportliche Zwecke zu verwenden hat.

    Der Vorstand ist verpflichtet, im Falle der Überschuldung die Einleitung der Gesamtvollstreckung beim Gericht zu beantragen. Wird die Pflicht zur Stellung des Antrages schuldhaft verletzt, sind die Vorstandsmitglieder für einen dadurch entstandenen Schaden als Gesamtschuldner verantwortlich.
    Sinkt die Mitgliederzahl des Vereins unter 15 Personen, ist auf Antrag des Vorstandes der Verein im Vereinsregister zu löschen.
    § 18 In -Kraft-Treten

    Diese Satzung wurde auf der Mitgliederversammlung am 24.04.2012 beschlossen
    und tritt mit Veröffentlichung nach Registrierung im Vereinsregister des Amtsgerichtes
    Stendal in Kraft.


    Muldenstein, den 24.04.2012                                                                                                  Präsident Siegel